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Folgekostenversicherung

Was passiert, wenn nach einem ästhetischen Eingriff eine Nachbehandlung nötig wird? Eine Folgekostenversicherung kann Sie vor den Kosten schützen.

Warum eine Absicherung sinnvoll sein kann

Auch bei sorgfältiger Planung und fachgerechter Durchführung lassen sich Komplikationen nach einem ästhetischen Eingriff nie ganz ausschließen, zum Beispiel Infektionen, Wundheilungsstörungen, Nachblutungen oder Probleme im Spenderbereich. Ästhetische Eingriffe sind in der Regel nicht medizinisch notwendig. Deshalb können gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer Folgebehandlung nach § 52 Abs. 2 SGB V ganz oder teilweise vom Patienten zurückfordern. Eine Folgekostenversicherung kann diese finanziellen Folgen absichern, auch nach einer Haartransplantation im Ausland.

medassure beauty

  • Basis- und Premiumtarif, Deckungssumme im Premiumtarif bis 300.000 €
  • Übernahme möglicher Regressforderungen der Krankenkasse (bis 150.000 € im Basistarif, bis 300.000 € im Premiumtarif)
  • Absicherung von Behandlungen in Privatkliniken bis 10.000 € (Basis) bzw. 15.000 € (Premium)
  • Erstattung ärztlicher Leistungen bis zum 3,5-fachen (Basis) bzw. 5,5-fachen GOÄ-Satz (Premium)
  • Schutz wahlweise für ein, zwei oder fünf Jahre, Einmalprämie nach Eingriff, Tarif und Dauer
  • Freie Arztwahl für die notwendige Folgebehandlung

Zum medassure Online-Abschluss

Wichtig zu wissen

Eingriffe in der Türkei: Die Türkei liegt außerhalb der EU. Prüfen Sie vor dem Abschluss genau, ob der Tarif Behandlungen in der Türkei einschließt und ob Haartransplantationen versichert sind.

Fragen zur Absicherung oder Finanzierung?
Wir beraten Sie gerne persönlich: 07161 304 815 0 oder per WhatsApp.

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